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  • 10.08.2017

Bauvorschriften für Haus in Ihrem Bezirk

  • Um die homogene Besiedlung zu schützen, werden der Einzigartigkeit und dem eigenen Geschmack viele Steine in den Weg gelegt. Betroffen sind meist Neubaugebiete. Kommunen kommen mit Ihren Bebauungsplan und diktieren die Vorgehensweise.

    Ein Standard Neubaugebiet befindet sich am Stadtrand: In diesem Fall macht der Bebauungsplan nur ein paar Vorschriften zum Gesetz.

    Oft ist es so, dass sich der Bauherr erst begeistert und im nach hinein überfordert ist. Ein geeignetes Grundstück ist entdeckt und schon kommen die Probleme, dass sein Wunschhaus ein Traum zu bleiben scheint. Häufig wird ein Anwesen erworben, ohne sich über die Voraussetzungen der Bauregeln zu informieren. Die Begründung: Vor allem für Neubaugebiete entwickeln Bezirken Gesetzmäßigkeiten für Bebauungspläne, die dem eigenen Wollen Schranken platzieren.

    Regeln werden von Verwaltung zu Verwaltung verschieden bearbeitet, doch strenge Vorschriften sind an der Tagesordnung. Unter diesen Umständen werden zB. Anzahl der Stockwerke oder die Dachneigung unter die Lupe genommen.


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  • Ebenfalls ausgeklügelte Einzelheiten wie die Größe der Fenster oder der Farbton der Hart gebrannter Ziegel können festgesetzt werden. In zahlreichen Baugebieten müssen außerdem umweltfreundliche Ansprüche eingehalten werden. Ein privater Atomkraftwerk im Garten oder die Rinderherde in der Garage sind schon mal Tabu (Ironie off).

    Unschöne Fehlschläge können durch vorherige Absprache gemieden werden. So müssen sich Bauwillige vor einem Grundstückskauf gewissenhaft ausklügeln, was und wie sie bauen möchten. Wer ein Landsitz kaufen will, muss auf jeden Fall zuvor den Bebauungsplan beim Stadtplanungsamt studieren. Häufig sind die Vorschriften auch im Netz vorhanden. Für mehr Sicherheit ohne schlaflose Nächte, kann ein Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter behilflich sein.

    Wird eine Immobilie nicht über den Träger gekauft, muss ein zuverlässiger Fachmann als Stütze einspringen. Normalerweise leistet diese Arbeit ein Architekt oder ein spezieller Gutachter, da der Nichtfachmann das Baurecht nicht komplett begreifen wird. Beim Erstellen der Immobilie muss nicht nur der örtliche Bebauungsplan berücksichtigt werden, sondern auch Regeln aus dem Bundes- und Landesrecht. Was in Hessen oder Hamburg dem Richtwert entspricht, muss in Berlin oder Rheinland Pfalz keines sein. Die Vorschriften einzelner Bundesländern unterscheiden sich oft in vielen Punkten. Im Verlauf, dass es für Neubaugebiete Baupläne gibt, sind alt-bebaute Gebiete davon meistens befreit. An Ortschaften, wo kein Regel-Plan vorhanden ist, greift der Absatz 34 des Baugesetzbuches. Diese REGEL erläutert, dass sich Neubauten in die bestehende Besiedlung einbauen sollen. In einer Wohngegend kann daher kein Industriezweig aufgebaut werden. Darüber hinaus kann in einer solchen Gegend, mit typischen Einfamilienhäusern, keine Plattenbausiedlung mit eingeschlossen werden. Es gibt aber auch hier Schlupflöcher, wie in der Politik auch.

    Üblicherweise wird ein Bauantrag bei der örtlichen Verwaltung oder Kreisverwaltung abgesendet, bei Ein- und Zweifamilienhäusern reicht in einigen Fällen allerdings auch die Bauanzeige. Die Möglichkeiten stehen dabei offen, welche den Bauherren dabei verpflichten sich an die Bezirksregeln zu halten. Übergeht oder übersieht der Baukönig diese Regeln, können rückwirkende Baumaßnahmen geltend gemacht werden. Die Haftung übernimmt der Immobilienbesitzer, auch wenn er gammelig oder verkehrt beraten wurde.

    Eine große Anzahl der Bauherren überblickt die gesetzlichen Vorgaben nicht und haben auch so einige Probleme bei dessen Akzeptanz. Eigene Erwartungen sind dabei wichtiger, schließlich bezahlt man für die Hütte viel Geld oder lässt sein Haus durch ein Baukredit teuer Finanzieren. Bekanntermaßen sind die Regelungen für Planer und Architekten nützlich:. Diese gewähren, dass ein einheitlicher Siedlungscharakter geschützt wird und sich keine unangenehme Wucherung breitmacht. Stellen Sie sich vor, wie sich Thomas Gottschalk in Ihrer Gegend breit machen würde und alles in den Schatten stellen würde. Das würde wohl an eigenem Selbstwertgefühl kratzen, schließlich ist die Gesellschaft so oberflächlich, dass diese mit dem Bau eher protzen will, anstatt die eigenen vier Wände einfach mal zu genießen.

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