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Bußgeldkatalog und Rechner für Verkehrsdelikte

Finden Sie im Bußgeldkatalog Strafmaßnahmen für die begangene Nichteinhaltung der Verkehrsregeln und nutzen Sie den Bußgeld-Rechner zur Kalkulation der Geldhöhe.

innerhalb geschlossener Ortschaften

(gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h  15,- EUR
11-15 km/h  25,- EUR
16-20 km/h  35,- EUR
21-25 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 100,- EUR, 1 Punkt
31-40 km/h 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 200,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 280,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 480,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 680,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h  10,- EUR
11-15 km/h  20,- EUR
16-20 km/h  30,- EUR
21-25 km/h  70,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 80,- EUR, 1 Punkt
31-40 km/h 120,- EUR, 1 Punkt
41-50 km/h 160,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 240,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 440,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 600,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wichtig: ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres
2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h begangen und erfasst wurden (von der Polizei oder einer Radarfalle)!
Dabei ist darüberhinaus beim dritten Vergehen, ein Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg machbar.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: in der Regel 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Kfz mehr an als die tatsächliche Km/h-Zahl.

Abstand im Straßenverkehr

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h  25,- EUR,
bei Gefährdung 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

bei über 80 km/h, wenn nicht in Metern weniger als
ein Viertel des Tachowertes  35,- EUR

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes  75,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 1 Punkt
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160,- EUR, 1 Punkt
(bei mehr als 100 km/h 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot)
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 1 Punkt
(bei mehr als 100 km/h 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot)
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 1 Punkt
(bei mehr als 100 km/h 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot)

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100,- EUR, 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180,- EUR, 1 Punkt
weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320,- EUR, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Überholen im Straßenverkehr

Überholt unter Nichtbeachten des Verkehrszeichens "Überholverbot"  70,- EUR, 1 Punkt

Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt  80,- EUR, 1 Punkt
Beim Überholen ausreichenden Seitenabstand zu einem anderen Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten  30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR
Nach dem Überholen nicht sobald wie möglich wieder nach rechts eingeordnet  10,- EUR
Nach dem Überholen beim Einordnen einen Überholten behindert  20,- EUR
Vorschriftswidrig links überholt, obwohl der Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs die Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte  25,- EUR, bei Sachbeschädigung 30,- EUR
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie vorgeschrieben benutzt  10,- EUR

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt  100,- EUR, 1 Punkt
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage  100,- EUR, 1 Punkt
und dabei "Überholverbot"-Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt  150,- EUR, 1 Punkt
mit Gefährdung   200,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

mit Sachbeschädigung   240,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Parken: Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als 3 Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen, bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, an Taxiständen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 10,- EUR, bei Behinderung 15,- EUR

Halten in "zweiter Reihe" 15,- EUR, bei Behinderung 20,- EUR

Parken z.B. auf Geh- und Radwegen, an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor, auf Bahnübergängen, bis zu 10 m vor Lichtzeichen, im Halteverbot, im eingeschränkten Halteverbot... 20,- EUR, bei Behinderung 30,- EUR

... länger als eine Stunde 30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Behinderung von Rettungsfahrzeugen durch Parken 60,- EUR, 1 Punkt

Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  35,- EUR

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug länger als zwei Wochen geparkt  20,- EUR

Parken in "zweiter Reihe"  20,- EUR, bei Behinderung 25,- EUR

... länger als 15 Minuten  30,- EUR, bei Behinderung 35,- EUR

Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet  10,- EUR

Nicht platzsparend gehalten oder geparkt  10,- EUR

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer geparkt  10,- EUR
bis 30 Minuten  10,- EUR
bis zu einer Stunde  15,- EUR
bis zu zwei Stunden  20,- EUR
bis zu drei Stunden  25,- EUR
länger als drei Stunden  30,- EUR

Alkoholgehalt mit Nachweis

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, sofern keine Anzeichen für Unsicherheit beim fahren festgestellt wurden und es nicht zu einem Blechschaden kommt. Unter Strafe: bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 3 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und der Führerschein darf auch bei der Polizei abgegeben werden.

ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 2 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 250 Euro, 1 Punkte
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.

Berauschende Mittel
Dazu gehören: Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin, Amphetamine, Ecstasy
500,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung  1.000,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen  1.500,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wichtig für Drogenfreunde:
Der Konsum von harten Rauschmittel (auch außerhalb des Straßenverkehrs)
führt in der Regel zur Stornierung der Fahrerlaubnis.
Ein hoher Wert beim Cannabis-Abbauprodukt (THC-COOH) kann zum Führerscheinentzug
führen, weil dies einen häufigen Konsum anzeigt.
Wird man beim Fahren unter Drogen erwischt, droht ein Drogenscreening oder die MPU.

An illegalem Straßenrennen teilgenommen: 400,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Als Organisator: 500,- EUR

Fortbewegungsmittel in Betrieb genommen, dessen ungeachtet, dass laut Vorschrift amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen, nicht in Anspruch genommen zu haben: 60,- EUR;
Bei Saisonkennzeichen: 50,- EUR;

Handynutzung im Straßenverkehr (Motor des Fahrzeugs ist am laufen): 60,- EUR, 1 Punkt

Handy in der Hand und gleichzeitiges fahren auf dem Fahrrad: 25,- EUR

Mit abgefahrenen Reifen gefahren: 60 EUR; 1 Punkt
bei Gefährdung: 75 EUR; 1 Punkt

Bei frostigen Witterungen mit Sommerreifen gefahren: 60,- EUR, 1 Punkt
bei Behinderung 80,- EUR, 1 Punkt

Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen bestückt: 65,- EUR

Nebelscheinwerfer statt Abblendlicht verwendet obgleich die Sicht nicht schlecht beeinträchtigt war: 10,- EUR

Laut Vorschrift den Sicherheitsgurt während der Auto-Reise nicht angelegt: 30,- EUR

Als Kfz-Fahrer Kind ohne jede Schutzvorrichtung transportiert
bei einem Kind: 60,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern: 70,- EUR, 1 Punkt

Als Autofahrer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes, nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind: 60,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern: 70,- EUR, 1 Punkt

(Naturschutz:) Innerhalb einer Ortschaft sinnlos hin- und hergefahren und als Folge einen anderen belästigt: 20,- EUR

Als Unfallbeteiligter den Verkehrsort nicht gesichert oder bei geringfügigem Defekt nicht augenblicklich beiseite gefahren: 30,- EUR, bei Sachbeschädigung 35,- EUR

Unfallspuren beseitigt, ehe die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden konnten: 30,- EUR

Nach Vorschrift kein Ausweis-Dokument, vorgeschriebene Urkunde über eine Befugnis oder sonstige Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Appell nicht vorgezeigt: 10,- EUR

Motorfahrzeug, dessen Schalldämpfende Vorrichtung defekt war, in Betrieb genommen: 20,- EUR

Zuwiderhandeln im Rechtsfahrgebotes: 80,- EUR, 1 Punkt

Bei außerordentlicher Sichtbehinderung durch Nebel, Flockentanz (Schnee) oder Regen, außerhalb geschlossener Ortschaften und am Tage, nicht mit Abblendlicht kutschiert: 60,- EUR, 1 Punkt

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt: 75,- EUR, 1 Punkt
auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen  130,- EUR, 1 Punkt
auf der durchgehenden Fahrbahn: 200,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt  70,- EUR, 1 Punkt

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt  75,- EUR, 1 Punkt

Zeichen oder Haltegebot eines Polizeibeamten nicht befolgt  70,- EUR, 1 Punkt

Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt  100,- EUR

Ohne Abblendlicht im Tunnel gefahren 10,- EUR
Wenden im Tunnel 60,- EUR, 1 Punkt
In der Nothaltebucht unberechtigt gehalten 20,- EUR; geparkt 25,- EUR

An einer Schranke nicht gehalten 150,- EUR, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Eine geschlossene Schranke umfahren 700,- EUR, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Bußgeldkatalog ist ohne Gewähr und kann Fehler enthalten bezüglich der Erneuerung der Delikte.

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