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  • 16.05.2014

GEZ-Gebühren für Rundfunk Geräte und Befreiung

  • Am 1. Januar 2013 veröffentlichte GEZ neue Regelungen, welche nicht kritiklos aufgenommen wurden. Der aktuelle Rundfunkbeitrag ist entscheidend anderes wie die alte Rundfunkgebühr. Eine der elementaren Änderung: Jetzt ist es bedeutungslos, wer wie viele Geräte bei sich zu Hause laufen lässt.

    Mit der frischen Neugestaltung des Rundfunkstaatsvertrags ist jetzt je Haushalt ein Pauschalbetrag für alle Geräte zu zahlen. Eine GEZ Befreiung ist nur durch bestimmten Voraussetzungen legitim.

    Korrigierung der Regelungen

    Nach dem Start des neuen Rundfunkbeitrags ziehen die Verantwortlichen eine Überarbeitung der Regeln vor. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor meinte, dass in einzelnen Fällen" eine Nachbesserung beim Rundfunkbeitrag in Aussicht gestellt werden kann. "Bei einer solchen Neuregelung kann es einzelne Fälle geben, wo es Nachbesserungsbedarf gibt". So äußerte sich Marmor am Dienstag in Hamburg am Rande einer Tagung der ARD-Intendanten gegenüber "Spiegel online". Trotzdem lobte er die neue Struktur und das Gesamtkonzept.

    Fester Rundfunkbeitrag für alle Geräte

    Die alte Regelung gilt nicht mehr und wer beispielsweise nur einen Fernseher laufen ließ, hatte eine monatliche Rechnung von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) zu bezahlen, welche mit 17,98 Euro notiert war. Wurde nur ein Radio genutzt, zahlte man ausschließlich 5,76 Euro.

    Personen oder Haushalte ohne Radio TV, Internet oder Handy, mussten keine Gebühren zahlen und die GEZ ging leer aus (wirklich traurig). Die aktuelle Lage besagt nun, dass seit Januar 2013 eine Grundpauschale von monatlich 17,98 Euro für jeden Haushalt fällig ist, egal ob und wie viele Geräte sich im Haus befinden.

    Bezahlen Sie für Ihr Anwesen die umstrittene Steuer und haben noch einen Zweitwohnsitz wie eine Wohnung, Eigentumswohnung oder Ferienhaus, müssen Sie mit weiteren 17,98 Euro rechnen.

    Für ein Zimmer in einer WG (hier wird nur eine Gebühr fällig, egal wie viel eigenständige Personen und Geräte vorhanden sind) oder in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen, die nicht zum Wohnen geeignet sind, besteht keine Zahlungspflicht (außer WG).

    Fazit:

    Lohnen tut sich die neue Gebührenverordnung vor allem für die GEZ selbst und für Unternehmen. Haushalte müssen pauschal einen einheitlichen Betrag zahlen, egal ob und wie viele Rundfunkgeräte sich im Haus oder der Wohnung befinden. ARD, ZDF und Co. freut sich bestimmt mehr wie der Bürger.


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  • Befreiung von GEZ und Antrag

    Menschen die Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe beziehen müssen keine GEZ-Gebühr zahlen. Bei Hartz-4 Empfängern übernimmt das Amt die Kosten für die Wohnung. Auch Studenten und Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich mit einem Nachweis von der Gebühr befreien lassen. Personen mit einer Beeinträchtigung bzw. Behinderung ( Merkzeichen "RF" ) müssen eine monatliche Pauschale von 5,99 Euro leisten. Taube und Blinde werden NOCH von der Rundfunkgebühr befreit. Ob es in weiter Ferne technische Innovationen geben wird, welche es erlauben, nur durch Ertasten sich bildlich vorzustellen zu können was gerade in der Flimmerkiste läuft, bleibt abzuwarten. Spätestens dann werden auch Blinde zur Kasse geben, sofern die Gebühr bis dahin nicht ganz abgeschafft wird, denn die Stimmen der Bevölkerung werden lauter.

    Wer es nicht einsieht, dass Geld für Ard und Co. zu zahlen, muss mit einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld rechnen, egal ob ein Fernseher, Internet oder Radio vorhanden sind.

    Vorteile der GEZ-Gebühr

    Gute Nachrichten gibt es für Familien mit mehreren Rundfunkempfangsgeräten, denn diese werden entlastet. Bis dato waren volljährige Kinder und Großeltern dazu gezwungen, getrennt die Rechnungen zu begleichen. Jetzt sprechen wir von einer Rechnung pro Haushalt. Auch Wohngemeinschaften gewinnen dadurch gewisse Vorteile: Unabhängig von der Anzahl, der in der Wohngemeinschaft lebenden Personen, wird man nur einmal zur Kasse gebeten. Unangenehme Überraschungsbesuche der GEZ-Beamten finden nicht mehr statt und man muss sich nicht mehr im Schrank verstecken.

    Firmen und Unternehmen zahlen reduzierten Beitrag

    Das neue Regime der GEZ macht auch bei Unternehmen einige Modifizierungen, denn hier können Firmen sich wirklich glücklich schätzen über eine Entlastung.

    An Stelle der bisherigen Kosten für jedes individuelle Apparat kommt es nun auf die Anzahl der Angestellten und der Standorte an. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Arbeitnehmer an einem Sitz können von einem ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro profitieren. Ab neun Arbeitskollegen sind es schon 17,98 Euro, ab 20 Arbeitskräften 35,96 Euro. Die Zahl der Mitarbeiter ist nach oben hoch geregelt und das Sparpotenzial ist nicht zu verachten. Die Höchstzahl liegt bei 20.000 Mitarbeitern oder mehr und 3.236,40 Euro.

    Vorteile der GEZ-Behörde sind vor allem, dass weniger Angestellte gebraucht werden und Einsparungen verbucht werden. Die sogenannten GEZ-Sheriffs sterben aus und klingeln nicht mehr an Ihre Haustür.

    Nachteile der neuen Zwangsabgabe

    Jetzt wird jedes Haushalt zur Kasse gebeten, egal ob ein TV-Gerät vorhanden ist oder nicht.

    Einige haben nur einen Internetanschluss oder nutzen mobiles Internet und müssen trotzdem die vollen Kosten bezahlen. Gründe für eine GEZ-Gebühr Befreiungen wurden minimiert und der Antrag oft hoffnungslos gestellt.

    Größte Vorteile der Umstrukturierung hat de GEZ selbst und darf mit einem erhöhten Umsatz rechnen. Bis dato machte Sie mit der Zwangsgebühr im Schnitt rund 7,3 Milliarden Euro pro Jahr. Anhand der wohlüberlegten Personalkürzung addiert sich der Gewinn weiter nach oben.

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