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  • 16.04.2019

Handgepäck Bestimmungen für Flugzeuge

  • Die Sicherheit über den Wolken ist besonders ernst zu nehmen. Schon die Anschläge vom 11. September haben gezeigt, wie wichtig Kontrolle und Regelung ist. Handgepäck-Bestimmungen sind in aller Munde und werden nicht immer positiv angenommen. Beim Flugstart in der Europäischen Union (EU), sind Flüssigkeiten jeglicher Art in der Flugzeugkabine nicht gestattet. Auch Nicht-EU-Staaten nehmen diese Klausel ernst und setzten diese um. Auch einige Gegenstände müssen aussortiert werden um Gefahren vorzubeugen.

    Heutige Handgepäck-Bestimmungen

    Die Handgepäck-Bestimmungen unterliegen einer ständigen Aktualisierung. Die Bestimmung, dass nur auserwählte Flüssigkeiten auf einer Flugreise mit an Bord genommen werden können, wurde am 6. November 2006 umgesetzt. Duty-Free-Artikel (Warenhäuser zwischen zwei Zollstellen im Flughafen nach der Passkontrolle) unterliegen dieser Klausel. Dort können Fluggäste weiterhin Flüssigkeit wie Saft, Milch oder Wein kaufen und auf die Flugreise mit nehmen.

    Flüssigkeiten im Handgepäck

    Angenommen, dass Sie auf Flüssigkeit am Bord eines Fliegers bestehen, so haben Sie die Erlaubnis für einen Behälter mit maximal 100 Milliliter Fassungsvermögen. Des Weiteren ist das Mitführen im Sinne der Handgepäck-Bestimmungen nur dann legal, wenn Sie die Flüssigkeiten in einen höchstens ein Liter großen Plastikbeutel verstauen.

    Natürlich gibt es auch Dinge, auf die Mann, Frau, Opa, Oma oder Kind angewiesen sind. Medikamente oder Babynahrung fallen in die Kategorie einer Ausnahme und bedürfen keiner besonderen Verpackung. Selbstverständlich dürfen Waffen oder Gegenstände, die als Waffen missbraucht werden könnten, nicht mitgenommen werden. Dinge oder Wirkstoffe mit einer Explosionsgefahr sind streng verboten und der Zoll wird sich freuen. Auch können die Regeln am Flughafen nachgelesen werden, welche stets aktuell verfasst sind und auch individuell gestaltet werden können.

    Handgepäck: Gewicht und Abmessungen

    Die Aktiengesellschaft Lufthansa.com teilte mit, dass die Handgepäck-Bestimmungen ab 2013 in der EU wieder die Mitnahme von Flüssigkeiten genehmigen. Genauso erlaubt ist die Einführung an Bord aller Gegenstände, die nicht auf der Liste von verbotenen Dingen zu finden sind. Also Gegenstände die kein Risiko auf einer Flugreise darstellen. Dabei sollte die Grenze von Gewicht und Größe nicht überschritten werden.

    Einige Fluggesellschaften unterscheiden sich von anderen, was Bestimmungen angeht. Handgepäck von maximal fünf bis zehn Kilogramm Gewicht ist die Regel und darf nicht überschritten werden. Das Fassungsvermögen ist mit 55 x 40 x 20 Zentimeter die Norm und muss beachtet werden. Um zusätzliche Gepäckgebühren zu meiden ist die Einhaltung der einzelnen Regelungen notwendig.



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